AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen JFconcept GmbH
§1 Geltungsbereich
§1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von der JFconcept GmbH (im Folgenden: JFconcept) mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt.
§1.2. Die Leistungen und Lieferungen werden im jeweiligen Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
§1.3. Mit der Auftragserteilung, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für künftige Verträge während der Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
§1.4. Abweichungen von hiervon sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§2 Angebote, Vertragsabschluss
Angebote von JFconcept sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit das Angebot keine abweichenden Angaben enthält. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn JFconcept eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Bei Kleinaufträgen (Auftragsvolumen ≤ 400 Euro) ist auch ein mündlicher Auftrag bindend. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Soweit die Kosten die Auftragssumme um mehr als 5 % übersteigen, wird dem Kunden das Recht eingeräumt, innerhalb eines Monats vom bestehenden Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind wie vertraglich vereinbart zu vergüten.
§3 Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann JFconcept Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
§4 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte
§4.1. Der Kunde stellt JFconcept von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Materialien frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten und Materialien das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten. Zudem muss er über die Genehmigung für die Veröffentlichung und / oder Veränderung dieser Daten und Materialien verfügen. JFconcept ist es nicht möglich, eine Prüfung vorzunehmen, ob Ansprüche Dritter im konkreten Einzelfall berechtigt oder unberechtigt sind.
§4.2. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten und Materialien, die er – gleichgültig in welcher Form – an JFconcept sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. JFconcept haftet nicht für den Verlust bzw. Beschädigung oder die Veränderung der Daten und Materialien.
§4.3. Eine Nutzung der Leistungen von JFconcept für pornografische oder andere rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Kunden untersagt. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde trägt die Beweislast für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte.
§5 Geheimhaltung, Datenschutz
Die JFconcept übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Soweit sich JFconcept zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist JFconcept berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist JFconcept berechtigt, den Kunden als Referenzkunden auf der eigenen Seite, Broschüren und in Kundenpräsentationen zu nennen.
§6 Leistungen, Haftung, Schadenersatz
Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung und Testung der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen, Optimierung von Webseiten für Suchmaschinen, Printdesign, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden. Außerdem bieten wir als Produkt und Dienstleistung “Software as a Service” – Lösungen an, die auf eigenen Produktivsystemen laufen und dem Kunden zeitweise gegen ein Nutzungsentgeld zur Verfügung gestellt werden. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die JFconcept für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§6.1 Tätigkeitsumfang
Die Erstellung der Webseiten, Printmedien o.ä. erfolgt durch JFconcept nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist je Auftrag ein Entwurf kostenfrei enthalten. Jede nachträgliche Änderung oder Neuanfertigung wird separat nach Aufwand fakturiert. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage, des Flyers etc. (z.B. auf einem Datenträger oder eigenem Webspace) von dessen vertraglich vereinbarter Beschaffenheit zu überzeugen, insbesondere ob die von JFconcept gefertigten Seiten funktionieren und den vereinbarten Designwünschen entsprechen. Etwaige Fehler hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine frist- und formgerechte Mitteilung, übernimmt JFconcept keinerlei Haftung für aufgetretene Fehler und etwaige Folgeschäden. Eine Verlängerung der Haftung von JFconcept kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. JFconcept übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. JFconcept ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen.
§6.2. Fristen
Eine Frist für die Auftragsfertigstellung besteht nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart wurde. JFconcept haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrags entstehen. Auch im Fall der schriftlich vereinbarten Leistungsfrist hat JFconcept Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die JFconcept die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. In diesem Fall ist JFconcept berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben. Der Kunde ist verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist, Inhalte und Materialien für die Webseite oder einen anderen Auftrag in finaler Fassung bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Fertigstellung bereitzustellen. Andernfalls kann JFconcept die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen fakturieren und nachträgliche Änderungen nach Aufwand berechnen. Fehlt eine schriftlich vereinbarte Frist zur Fertigstellung, sind die Inhalte und Materialien vom Kunden spätestens 14 Tage nach Erhalt des fertigen Gerüstes und Designs zu liefern. Unterbleibt eine fristgerechte Lieferung, kann JFconcept ab diesem Zeitpunkt die Leistungen in voller Höhe berechnen. Für die daraus entstehenden nachträglichen Arbeiten fallen gesonderte Kosten nach Aufwand an.
§6.3 Speicherplatz und Domainnamen
JFconcept garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus.
§6.4 Suchmaschinenoptimierung
Die Anmeldung und/oder Optimierung von Webseiten bei Suchmaschinen erfolgt durch JFconcept nach besten Möglichkeiten. Die dazu über die geleistete Beratung hinausgehenden Anpassungen an der Webseite sowie einer beauftragten OFFPage Optimierung unterliegen der Geheimhaltung und müssen von JFconcept nicht offengelegt werden, da es sich um das aufgebaute Agentur-KnowHow handelt, welches der Geheimhaltung / Wettbewerbsschutz unterliegen. Wenn der Auftraggeber anderslautende Nachweise über die Arbeitsleistung verlangt müssen diese schriftlich vereinbart werden. JFconcept kann jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung und/oder Optimierung übernehmen, da die Rankingfaktoren der Suchmaschinen öffentlich nicht bekannt sind und ständigen Änderungen unterliegen. JFconcept schuldet dem Auftraggeber jedoch Beratung und Aufklärung über die Möglichkeiten und auf Anfrage Auswertungen zum aktuellen Ranking der beauftragten Keywords (automatisiert über Software abgefragt – Diese muss JFconcept auf eigene Rechnung vorhalten).
§6.5 Übertragung der Daten auf den Server
Der Kunde hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Datenübertragung auf den Server seiner Wahl nach Abschluss des Auftrags zu überzeugen. Etwaige Fehler sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Auftrags schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, übernimmt JFconcept keinerlei Haftung für aufgetretene Fehler. Für Veränderungen, die nach Abschluss des Auftrags durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch JFconcept ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. JFconcept ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.
§6.6 Wartung von Internetseiten
Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit JFconcept abgeschlossen, ist JFconcept dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Ihn oder Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
§7 Abnahme/Vertragsrücktritt
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist JFconcept berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann JFconcept die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern.
§8 Vertragsdauer
Vertragsdauer ist die durch den Kunden und JFconcept schriftlich vereinbarte Laufzeit des Vertrages.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Menden vereinbart.
§10 Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht/Nutzungsrechte
An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich JFconcept das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. JFconcept bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen.
§10.1 Jeder JFconcept erteilter Auftrag, soweit er Design- und/oder Programmierarbeiten enthält ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
§10.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
§10.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von JFconcept weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt JFconcept, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
§10.4 JFconcept überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. JFconcept hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist JFconcept berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
§10.5 Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt JFconcept zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
§10.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§11.1 JFconcept ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. Insbesondere Bilderrechte können extern bezogen werden, um die Grafikumsetzung zu gewährleisten. Hierfür werden die Kosten separat in Rechnung gestellt. Übersteigen die Bilderlizenzkosten einen Wert von 30 Euro, ist eine separate Freigabe im Angebot erforderlich.
§11.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von JFconcept abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss, ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
§ 12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12.3. Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsteil unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bedingung am nächsten kommt.
§ 12.4. Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für eventuelle Rechtsnachfolger fort.
Menden, Dez 2014